Zum Thema Mutter Kind Kurantrag lassen sich viele Fragen stellen, vor allem, wenn man das Thema individuell beantworten möchte.
Was also tun, wenn man den Überblick verloren hat, 1000 Fragen zur Kur hat und den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht?
Im folgenden Abschnitt haben wir Dir die wichtigsten Fragen der vorangegangenen Artikel zur Mutter Kind Kur noch einmal zusammengefasst und ergänzt.
- eine mittlerweile gesetzlich verankerte Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die – sofern eine Kurbedürftigkeit nachgewiesen werden kann – die Kosten der Maßnahme übernimmt
- medizinisch erforderliche Maßnahme zur Unterstützung, Wiederherstellung oder Stabilisierung Ihrer Gesundheit. Über deren Notwendigkeit entscheidet Dein Arzt, indem er Dir ein entsprechendes Attest ausstellt
- stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme, welche NICHT ambulant sondern stationär für Mütter oder Väter zusammen mit Deinen Kindern durchgeführt werden
- ALLES, nur kein Urlaub! Im Mittelpunkt stehen Deine Problem und deren Lösung, die Wiederherstellung Deiner Gesundheit und Dein Wohlbefinden. Dies ist NICHT mit einem Wellnessurlaub zu erreichen, sondern nur mit einem angepassten Mix aus Therapie, Abstand von zu Hause und Selbsterkenntnis.
- für Deine Kinder – sofern ein ärztliches Attest vorliegt – ein Schritt zur Selbstfindung/ Genesung. Sollten sie als Begleitkinder an der Maßnahme teilnehmen, werden sie in altersgerechten Gruppen betreut und gefördert.
Alle Frauen und Männer, die Kinder erziehen bzw. erzogen haben, können mit ihren Kindern laut §§
24 und 41 SGB V eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, sofern der Arzt die Notwendigkeit der Kurmaßnahme attestiert.
Für Dich bedeutet das also, dass Dein Arzt Dein erster Ansprechpartner ist, mit dem Du über Deine mögliche Kurbedürftigkeit reden solltest.
Den Kurantrag stellst Du ganz bequem über uns. Wir beantworten auch all Deine Fragen zum Mutter Kind Kurantrag..
Prinzipiell gilt die Regel: Alle 4 Jahre.
Jedoch kann eine Mutter Kind Vorsorgemaßnahme / Mutter Kind Rehabilitationsmaßnahme – sofern ein medizinischer Grund und ein entsprechender Nachweis durch einen Arzt vorgebracht wird – auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist beantragt werden.
Vor allem wenn Du Deinen Kuraufenthalt aus medizinischen Gründen vorzeitig abbrechen musstest, besteht eine große Chance auf eine vorzeitige Mutter Kind Kur.
Kinder dürfen bis zum 12. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr mitfahren.
Keine Altersgrenzen gelten für behinderte Kinder.
Die Mutter-Kind-Kurberatung Zwiesel hilft Müttern & Vätern nicht nur bei Fragen zur Kur, sondern auch bei der Entscheidungsfindung und bei der Suche nach einer geeigneten Kureinrichtung.
Die indikationsgerechte Beratung trägt schon im Vorfeld zum Kurerfolg bei. Dabei ist es natürlich sehr hilfreich, dass wir jede Kureinrichtung, mit der wir zusammen arbeiten, persönlich kennen und dementsprechend gezielt darüber beraten können.
Mutter-Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen sind mittlerweile gesetzlich verankert, was bedeutet, dass Dir bei entsprechendem Nachweis der Vorsorgebedürftigkeit eine Kurmaßnahme gesetzlich zusteht.
Die Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten Deiner Vorsorgemaßnahme. Du hast lediglich eine Tagespauschale von 10€ zu entrichten. Deine Kinder sind von dieser Tagespauschale befreit.
Du selbst bist von dieser Pauschale nur befreit, wenn Du in einem Jahr schon das gesetzliche Maximum für Zuzahlungen überschritten hast, z.B. für Medikamente. Pro Jahr dürfen Zuzahlungen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens betragen.
Deine Versicherung gibt Dir Auskunft über die Kostenübernahme bei rehabilitative Leistungen.
Liegt eine Beihilfeberechtigung vor, dann übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten.
Sollte Dir keine Kostenübernahme ermöglicht werden, so kannst Du die Maßnahme auch selbst bezahlen.
Falls sich Engpässe bei der Finanzierung Deines Eigenanteils (Tagespauschale) ergeben, hast Du die Möglichkeit, Dich abhängig von einer max. Belastungsgrenze bezogen auf das jährliche Familienbruttoeinkommen von den Zuzahlungen befreien zu lassen (hierzu stelle einen Befreiungsantrag bei Deiner Krankenkasse)
Die Fahrtkosten für die 2. Klasse der Deutschen Bahn werden von der Krankenkasse größtenteils übernommen.
Eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5€, max. 10€) fällt bei einer Vorsorgemaßnahme an, keine Kostenbeteiligung bei der Fahrt zur Rehabilitationsmaßnahme.
Den Gepäckversand musst Du selbst begleichen, sofern Du Dein Gepäck im Sinne einer entspannteren Fahrt bereits vorausschicken willst.
Die Sorge, dass Dein Kind zu viel vom Unterricht versäumt und den Stoff nur mühsam nachholen könnte wenn ihr zur Kur während der Schulzeit fahrt, ist unberechtigt und muss Dir nicht schwer im Magen liegen.
Viele Einrichtungen bieten während der 3-wöchigen Kurmaßnahme schulische Betreuung/ Hausaufgabenbetreuung für die Kinder an, damit Dein Kind so wenig wie möglich versäumt.
Familienkuren gibt es nicht! Zumindest nicht in der Form, als dass sie per Gesetz darauf pochen könnten.
Es mag in Einzelfällen möglich sein, jedoch solltest Du Dich nicht darauf einstellen.
Eventuell hilft Dir unser Artikel zu Thema Begleitperson auf Kur.
In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrages 3 – 4 Wochen, wenn der Antrag bei der Krankenkasse liegt. Von Antragstellung bis Kurantritt musst Du jedoch ungefähr mit einem halben Jahr rechnen.
Sollte Dein Kurantrag aus welchen Gründen auch immer abgelehnt werden, so kann das Widerspruchsverfahren zusätzlich noch mehrere Wochen oder auch einige Monate dauern.
Informiere Deinen Arbeitgeber am besten rechtzeitig über die geplante Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahme.
Da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, kann dieser Dir die Kur nicht verweigern.
Jedoch ist es nur mehr als fair gegenüber dem Arbeitgeber, wenn Du den gesamten Ablauf mit ihm besprichst, da er schließlich für 3 Wochen einen Ersatz für Dich finden muss.
§ 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes legt fest dass Dein Arbeitgeber Dir während der Kur den Lohn oder das Gehalt weiter zahlen muss!
Dies bedeutet, dass Du Dir auch keinen Urlaub für die Dauer Deines Kuraufenthaltes nehmen musst.
Gerne vermitteln wir Dir auch im Falle einer Ablehnung entsprechende Hilfe im Widerspruchsverfahren - völlig kostenfrei – solange Kurbedürftigkeit besteht, auch wenn die Maßnahme nicht über uns beantragt wurde.
Deinen Mutter Kind Kurantrag kannst entweder selber, über Deinen Arzt oder gerne über uns bei Deiner Krankenkasse kostenfrei und deutschlandweit stellen.
Diese prüft die gemachten Angaben und entscheidet dann über Kostenzusage oder Ablehnung des Kurantrages.
Um Deinen Kurantrag so gut wie möglich vorzubereiten, stehen wir Dir als Kurberatung wie bereits erwähnt gerne zur Seite.
Wir rechnen unsere Beratungsleistung im Rahmen der therapeutischen Kette mit den Einrichtungen ab.
Für Dich bedeutet das, kostenfrei folgende Vorteile in Anspruch nehmen zu können:
- Du musst Dich um einen Großteil der „Arbeit“ nicht selbst kümmern
- und hast mehr Zeit für die wichtigen Dinge in Deinen Leben
- Du ersparst Dir mühsame Recherche, vor allem wenn es um Themen geht wie „die Kinder sind zu alt“, „Behinderung“ oder bei „Schwerpunktkuren“.
- Du profitierst von der langjährigen Erfahrung der Kurberatung und der täglichen Kommunikation der Kurberatungsstelle mit diversen Einrichtungen und Krankenkassen
- Als Kurberatungsstelle bekommt man täglich frisches Feedback anderer Kurteilnehmer. Wir wissen, wie dieses zu deuten ist und können stets die „Wahrheit“ herausfiltern, was aktuell in den Einrichtungen los ist (als Laie lässt man sich in Foren, etc. gerne von Unruhestiftern mitreissen/ beeinflussen)
- Du erhältst nicht nur Hilfe bei der Antragstellung, sondern falls gewünscht auch bei der Reisevorbereitung
- und erhältst Unterstützung, wenn Du in der Einrichtung auf Schwierigkeiten treffen, die mit der Einrichtung oder den Krankenkassen geklärt werden müssen
1. Schritt
Fülle das Kontaktformular aus und fordere die erforderlichen Unterlagen an, um später eine Mutter Kind Kur oder Vater Kind Kur beantragen zu können.
Selbstverständlich werden wir bei Bedarf bereits vorab ein ausführliches Beratungsgespräch führen. So lassen sich gegebenenfalls auch mögliche Besonderheiten Deiner Indikation in Ruhe besprechen.
2. Schritt
Du hast soeben Deine Post von uns bekommen und hältst die Dokumente in Deinen Händen.
Es liegt eine Erklärungshilfe bei, so dass Du keine Probleme haben solltest. Sehr gerne klären wir auftretende Fragen auch ausführlich telefonisch.
3. Schritt
Sende die Unterlagen an uns zurück:
Sobald Deine Unterlagen wieder bei uns eingetroffen sind, überprüfen wir diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Sofern wir bisher noch nicht über eine mögliche Einrichtung gesprochen haben, ist jetzt der absolut richtige Zeitpunkt dafür.
4. Schritt
Die fertig ausgefüllten Antragsunterlagen händigen wir anschließend mit Deiner psychosozialen Stellungnahme und der Angabe der Wunschklinik (siehe Wunsch- und Wahlrecht) Deiner Krankenkasse aus.
Kleiner Tipp: Wenn wir den Kurantrag stellen dauert die Bearbeitung durch Deine Krankenkasse ca. 3 – 4 Wochen.
Selbstverständlich ist es auch problemlos möglich, eine Kurbeantragung telefonisch oder per Email mit uns abzuwickeln.
Um ehrlich zu sein, kennen wir wahrscheinlich nicht einmal 5% unserer Kunden von Angesicht zu Angesicht. Unsere vielen positiven Bewertungen lassen aber darauf schließen, dass dies der Zufriedenheit unserer Kunden keinen Abbruch tut.
Also ran an die Tasten oder das Telefon. Wir leben schließlich im digitalen Zeitalter – die Welt ist ein Dorf
Auch wenn wir keine Ärzte sind, können wir Dir professionell zur Seite stehen und Dich bestmöglich beraten.
Wenn eine spezielle Erkrankung, insbesondere eine körperliche und/ oder geistige Behinderung vorliegt, stehen uns Kurkliniken mit besonderen Schwerpunktkuren zur Verfügung.
Und da wir nicht immer alles wissen können, kann es auch einmal vorkommen, dass wir uns selber erst noch einmal schlau machen müssen.
Dein Vorteil daran ist, dass wir Dir so mit Sicherheit die aktuellsten Angebote/ Schwerpunkte der jeweiligen Einrichtungen präsentieren können.
Brauchst du Hilfe beim Kurantrag?