Entsprechend §§ 24 und 41 SGB V haben kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter und Väter einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Ob eine Kur für dich in Frage kommt, hängt also nicht nur von deinem persönlichen Wunsch, sondern leider auch von bestimmten Voraussetzungen ab.


Anhand dieser wird nicht nur bestimmt, ob Du überhaupt auf Kur gehen darfst, sondern auch, ob Du eher für eine Vorsorge- oder eine Rehamaßnahme geeignet bist.

Was sind die Voraussetzungen einer Mutter Kind Kur?

Die Mutter Kind Kur Voraussetzungen sind:

  1. eine attestierte Kurbedürftigkeit, welche sich ergibt aus
  2. einer behandlungsbedürftigen Beeinträchtigung deiner Gesundheit
  3. und einer direkten Verbindung zwischen deiner beeinträchtigten Gesundheit und den Belastungen aus deiner elterlichen Rolle

Damit dein Arzt also darüber entscheiden kann, ob du die Mutter Kind Kur Voraussetzungen tatsächlich erfüllst, werden folgende Bereiche bewertet:

  • Dein Gesundheitszustand (körperliche wie seelische Beschwerden)
    Darunter fallen psychosomatische Erkrankungen oder Erschöpfungszustände sowie im frühen Befundstadium physische und psychische Störungen, die im Zusammenhang mit der Überforderung innerhalb der Erziehungsrolle stehen, wie z.B. Niedergeschlagenheit, Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, ständige Müdigkeit, starke Erschöpfung, etc.
  • Dein Lebensumstand (Überforderung oder Belastung)
    z.B. durch pflegebedürftige Angehörige, Tod eines nahen Angehörigen, chronische Krankheit von (Familien-) Angehörigen (physisch wie psychisch), Suchtprobleme von (Familien-) Angehörigen, etc.
  • Deine mütterspezifischen/ väterspezifischen Belastungen (durch Familie, Beruf)
    Dazu zählen z.B. mangelnde Unterstützung & Anerkennung innerhalb der Familie, eine untergeordnete Stellung in der Partnerschaft, Erziehungsschwierigkeiten, etc

Das Wissen über die Kur Voraussetzungen beantwortet dir sogleich folgende Fragen:

Wie bekomme ich eine Kur? / Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?

Du hast Anspruch auf eine Kur wenn Du kurbedürftig bist!


Die Kurbedürftigkeit wird von Deinem Arzt durch das Formular 64 (Erwachsener) und Formular 65 (Kind) entsprechend attestiert.

Wann kann ich eine Kur beantragen?

Du kannst deine Kur beantragen, sobald du dein Attest in den Händen hältst. Dieses kannst du deinem Versicherungsträger (z.B. DAK, IKK, KKH, AOK, BARMER, TECHNIKER, TK, etc.) überreichen und den Kur-Antrag stellen.


Wir helfen dir übrigens gerne bei der Beantragung deiner Kur!

Hinweis: Achte unbedingt darauf, daß dein Attest auch von deinem Arzt abgestempelt wurde. Wird manchmal vergessen, wodurch das dieses von der Kasse nicht anerkannt wird.

Unterschiedliche Mutter Kind Kur Voraussetzungen bei Reha- und Vorsorgemaßnahme?

Bei einer Mutter- oder Vater Kind Rehabilitationsmaßnahme werden die Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen „Schadens“ behandelt.


Die Voraussetzungen einer Reha sind oberflächlich betrachtet, dass Du entweder schon eine bestehende, chronische Erkrankung hast oder Dich bereits täglich mit (schweren) gesundheitlichen Einschränkungen, z.B. nach einer Operation, auseinandersetzen musst. 

MERKE: Eine Reha ist für Dich das Richtige, wenn Du in Deinem Alltag bereits körperlich, geistig oder seelisch erheblich beeinträchtigt sind.

Bei der Mutter- oder Vater Kind Vorsorgemaßnahme steht die Beeinflussung sogenannter Risikofaktoren im Vordergrund. Ein ernsthafter gesundheitlicher „Schaden“ ist hier aber im Normalfall noch nicht entstanden.


Wie Du hier bereits erkennen kannst, ist es aufgrund des fehlenden bzw. nicht offensichtlichen "Schadens" umso schwieriger, beurteilen zu können, ob Kurbedürftigkeit besteht.

MERKE: Eine Mutter Kind Vorsorgemaßnahme kommt für Dich in Betracht, wenn bei Dir ein Gesundheitsrisiko vorliegt, das in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen wird, wenn Du nicht jetzt entsprechend entgegensteuerst.

Welche Voraussetzungen gelten für Deine Kinder?

Bei deinen Kindern kann dein Arzt natürlich auch eine Behandlungsbedürftigkeit feststellen. Z.B. für den Fall von Verhaltensauffälligkeiten, Atemwegserkrankungen, Infektanfälligkeit, o.ä. 


Kliniken nehmen Kinder in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen sogar bis zu 14 Jahren auf. Für behinderte Kinder gelten übrigens grundsätzlich keine Altersgrenzen!

Hinweis: Bei einer Mutter Kind Kur/ Vater Kind Kur müssen Deine Kinder jedoch nicht unbedingt behandlungsbedürftig sein - sie können genau so gut „nur“ als Begleitpersonen mitkommen.

Eine höhere Chance auf eine Bewilligung hat man mit einem Therapiekind übrigens nicht!


Der Antrag wird anhand der Indikationen der Mutter/ des Vaters geprüft und anhand dessen wird letztendlich entschieden, ob die Kur bewilligt wird oder nicht.


Beachte! 

Das Hauptaugenmerk einer Mutter/Vater-Kind-Kur liegt auf der Mutter bzw. dem Vater. Soll die Kur hauptsächlich Deinem Kind zu Gute kommen, so ist die Mutter-Kind-Kur meist nicht das Richtige für euch. 

Hier kannst du bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse einen Antrag auf Kinder- bzw. Jugendreha stellen.

Erfüllst du die Mutter-Kind-Kur Voraussetzungen?

Hinweis für Deinen Kurantrag: Mach eindeutig klar, daß du die Voraussetzungen auch wirklich erfüllst

  • Achte schon bei der Beantragung einer Mutter-Kind Kur darauf, eine erkennbare Beziehung zwischen Deiner Erkrankung und Deiner Rolle in der Familie herzustellen.
  • Differenziere das hausärztliche Attest so stark wie möglich. Die Krankenkassen lehnen in der Regel schwammige Diagnosen wie „körperliche Erschöpfung“ ab. Ausführliche Gutachten versprechen den größten Erfolg, d.h. umso detaillierter das Attest, desto größer die Chancen einer Bewilligung des Antrages.

Übrigens: Ist eine Gefährdung der Arbeitsfähigkeit als Hauptfaktor zu erkennen? Dann muss eine medizinische Rehabilitation über die Rentenversicherung gestellt werden.

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